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Impressum

Inhaber:
Bertolt Johannes Schöne
SCHÖNE STEINE
Üsenberger Str.35
79346 Endingen

Email: info@schoenesteine.de
Telefon: 0 76 42 / 92 95 930

Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Freiburg

Regelungen:
Handwerksordnung

Umsatzsteuer ID: DE 259633778

Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma SCHÖNE steine.

1. Inhalt des Onlineangebotes 
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links 
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht 
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses 
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

5. Erweiterung (soziale Netzwerke)
Das gesamte Impressum einschließlich des Haftungsausschlusses ist auch für die Auftritte bei Facebook sowie Google+ gültig. Verantwortlich für dortige Inhalte ist nach § 55 Abs. 2 RStV der oben genannte Inhaber.

6. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

7. Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

AGB`s

AGB`s Fa. SCHÖNE Steine in Endingen a.K.

1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen. Sie gelten gegenüber allen Käufern, Bestellern oder Auftraggebern (alle nachstehend als „Käufer“ bezeichnet). Des Weiteren für alle Folgegeschäfte in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, auch wenn bei einem späteren Abschluss nicht erneut darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir Ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Von diesen Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen abweichende mündliche oder telefonische Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen, die von diesen Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Farbe und Struktur des Steines. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines liegen, bleiben stets vorbehalten.

3. Preise, Verpackung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Wenn nicht schriftlich im Kaufvertrag vereinbart, zzgl. Verpackungskosten.

4. Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit

(1) Lieferfristen beginnen mit dem Tage der völligen Klarstellung der Aufträge hinsichtlich Auftragsbedingungen und Ausführungen zu laufen. Sie gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Andernfalls können wir ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten.
(2) Im Falle unseres Leistungsverzuges – Teillieferungen sind jedoch zulässig – oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Käufer keine Schadensersatzansprüche geltend machen, es sei denn, sie beruhen entweder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
(3) Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen entfällt bei Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernissen, Rohstoffmangel, Fehlfallen eines Werkstückes und dergleichen.
(4) Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass der Käufer der Erfüllung seiner Vertragspflichten nicht nachkommt bzw. uns Tatsachen bekannt werden, die seine pünktliche Zahlung in Frage stellen, insbesondere bei Bekanntwerden von Insolvenzanträgen, Eröffnung der vorläufigen Insolvenz oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

5. Versand, Lieferung einschl. Montage bzw. Verlegen

(1) Der Versand erfolgt in jedem Fall – auch bei frachtfreier Lieferung ‐ auf Gefahr des Käufers. Transportiert der Käufer die Ware mit seinem eigenen Fahrzeug, so geht die Transportgefahr bei Übernahme der Ware auf den Käufer über.
(2) Für die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager ist Voraussetzung, dass ein mit schwerem Lastzug befahrbarer Anfuhrweg vorhanden ist. Bei Lieferung einschließlich Montage bzw. Verlegen muss bauseitig für entsprechenden Lagerplatz, der unmittelbar an den Arbeitsbereich angrenzt, gesorgt werden. (Max. 20 m) Entstehen durch nicht befahrbare Anfuhrwege und zu weit vom Arbeitsbereich entfernte Lagerplätze zusätzlich Kosten, so trägt diese der Käufer.
(3) Vor Beginn der Montage bzw. des Verlegens muss der Arbeitsbereich von Schutt und sonstigen Gegenständen gesäubert bzw. frei sein. Ferner muss der Untergrund für das Versetzen so geschaffen sein, dass die Montage bzw. das Verlegen ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Unterkonstruktionen, die direkt mit dem Erdreich in Verbindung stehen, müssen vor Beginn des Verlegens bauseits so isoliert werden, dass keinerlei Feuchtigkeit an den versetzten Naturstein durchdringen kann.

6. Zahlung

(1) Bei Selbstabholung sind die Rechnungsbeträge sofort in bar ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Auftragserteilung sind 20% der Auftragssumme ohne weitere Aufforderung sofort zahlbar, die Schlussrechnung ist innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Wir behalten uns vor, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Bekanntwerden von Insolvenzanträgen, Eröffnung der vorläufigen Insolvenz oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, bei Zahlungsverzug, Schick‐ oder Wechselprotest zur Sicherstellung des vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung Vorauskasse oder Leistung einer Sicherheit – auch für schon bestätigte Aufträge – vor Absendung der Ware zu verlangen bzw. gegen Nachnahme zu liefern. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers alle offenstehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
(4) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist die Aufrechnung von Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Zahlungen des Käufers können mit befreiender Wirkung nur an uns und unsere Mitarbeiter, nicht jedoch an einen Verkaufsvertreter, Fahrer oder Subunternehmer ohne entsprechende Vollmacht von uns, geleistet werden.

7. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

(1) Vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, sind alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Ware, und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, sind alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor der Weiterverarbeitung, vor dem Einbau oder dem Verlegen schriftlich anzuzeigen. Die Prüfung der Ware hat sofort bei Anlieferung/Abholung stattzufinden. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt.
(2) Besondere Materialeigenschaften z.B. Frost‐ und Wärmebeständigkeit u.a., gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der zu liefernde Natur- und / oder Betonwerkstein wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Mustertreue kann jedoch nicht garantiert werden. Vorherige Anfragen über Materialeigenschaften sind daher erforderlich.
(3) Abweichungen in Farbe, Adern, Tupfen, Striemen und Veränderungen im Gefüge (Struktur/Körnung) sowie sonstige Naturgegebenheiten wie Stiche, Risse, offene Stellen, Poren, Einsprengungen, Glas‐Quarzadern, Kristalle und sonstige Versteinerungen können, sofern sie in der natürlichen Beschaffenheit des Steines und des Vorkommens begründet sind, nicht Gegenstand einer Beanstandung bzw. Mängelanzeige sein. Bei Naturstein sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren fachgerechtes Wiederzusammensetzen, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (Verdopplung), sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betreffenden Steinsorte nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung und können somit ebenfalls nicht Gegenstand einer Beanstandung bzw. Mängelanzeige sein.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt als Vorbehaltsware unser Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung und deren Anerkennung nicht aufgehoben. Hereingabe von Wechseln in Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung führt nicht zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes. Dieser erlischt vielmehr erst bei Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener und nach Tilgung aller unserer Forderungen gegenüber dem Käufer.
(2) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dazu gestattet uns der Käufer schon hiermit, sein Grundstück und seine Geschäftsräume zu betreten.

9. Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Endingen a. Kaiserstuhl.
(2) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtswidrig oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.